Krankenversicherungsobligatorum
Wieder einmal Post von einem Basler Amt. Diesmal: Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt Amt für Sozialbeiträge.
Diese Schreiben sind noch witziger zu lesen als die Berliner. Schon allein wegen der Formulierungen wie: in der Schweiz gelte ein allgemeines Krankenversicherungsobligatorium, so daß ich verpflichtet bin innert drei Monaten nach Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abzuschließen. Versicherungspflichtig sind auch allfällige Familienmitglieder. Ein Helvetismenwörterbuch, bitte!
Die Beilagen (ja, so steht es da!) des Schreibens sind u.a.:
ein Merkblatt für Zuzüger/-innen (anscheinend läßt man im Gegensatz zur Umgangssprache im Amtshelvetismus das "l" von Zügler fallen) und eine Prämienverbilligungsbroschüre.
Beide sind so geschrieben, daß ich nicht weiß, ob meine deutsche Krankenversicherung ausreicht oder nicht. Da die schweizer Sachbearbeiterin seit einer Woche weder per mail noch fernmündlich zu erreichen ist, konnte mich heute schließlich die Filiale meiner deutschen Krankenkasse in Lörrach beruhigen, daß sie schon alles in die Wege geleitet haben. Sie haben extra für Grenzgänger wie mich ein Sonderabkommen mit einer Schweizer Gesellschaft, was mich nicht mehr kostet, meinen Versicherungsschutz aber in beiden Ländern gewährleistet. Demnächst bekäme ich dann bald Post aus Solothurn mit einer auch für die Schweiz gültigen Versicherungskarte! Das nenn ich mal Service!
Diese Schreiben sind noch witziger zu lesen als die Berliner. Schon allein wegen der Formulierungen wie: in der Schweiz gelte ein allgemeines Krankenversicherungsobligatorium, so daß ich verpflichtet bin innert drei Monaten nach Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abzuschließen. Versicherungspflichtig sind auch allfällige Familienmitglieder. Ein Helvetismenwörterbuch, bitte!
Die Beilagen (ja, so steht es da!) des Schreibens sind u.a.:
ein Merkblatt für Zuzüger/-innen (anscheinend läßt man im Gegensatz zur Umgangssprache im Amtshelvetismus das "l" von Zügler fallen) und eine Prämienverbilligungsbroschüre.
Beide sind so geschrieben, daß ich nicht weiß, ob meine deutsche Krankenversicherung ausreicht oder nicht. Da die schweizer Sachbearbeiterin seit einer Woche weder per mail noch fernmündlich zu erreichen ist, konnte mich heute schließlich die Filiale meiner deutschen Krankenkasse in Lörrach beruhigen, daß sie schon alles in die Wege geleitet haben. Sie haben extra für Grenzgänger wie mich ein Sonderabkommen mit einer Schweizer Gesellschaft, was mich nicht mehr kostet, meinen Versicherungsschutz aber in beiden Ländern gewährleistet. Demnächst bekäme ich dann bald Post aus Solothurn mit einer auch für die Schweiz gültigen Versicherungskarte! Das nenn ich mal Service!
Nachtreise - 31. Jan, 10:49
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hab meine fh-seminare hinter mir und warte nun gespannt auf eine nachricht aus hgw. das baby ist da, also dürfte dem ganzen jetzt nichts mehr im wege stehen.
Ha,