Helvetismen 4 - Öffentliche Beschilderungen
"Parkieren verboten" stand auf dem Schild und darunter: "Verstösse werden für Umtriebe behaftet".
Klingt für mich, als würde man den Falschparker zur Strafe irgendwo festkleben. Aber Ladendiebe werden ja auch "verzeigt".
Klingt für mich, als würde man den Falschparker zur Strafe irgendwo festkleben. Aber Ladendiebe werden ja auch "verzeigt".
Nachtreise - 8. Apr, 02:39
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filomenal (Gast) - 8. Apr, 20:31
hast du schon mal das schild gesehen: das parkieren mit dem pneu auf dem trottoir ist verboten unter androhung einer richterlichen busse?
das ist mal schwer verständlich für tütsche. und das schild gibts im fall wirklich...
das ist mal schwer verständlich für tütsche. und das schild gibts im fall wirklich...
Nachtreise - 13. Apr, 21:28
Dass immer so viel mit Bussen gedroht wird verstehe ich nicht, warum droht man nicht mal mit Trams? Ein Deutscher, dem daß sz als Buchstabe noch zur Verfügung steht schreibt ein Strafgeld (Buße) oder das Verkehrsmittel in der Mehrzahl (Busse) eben eigentlich unterschiedlich... Das mit dem Pneu, tja, auch so ein Klasiker... ;) Wie die Parkplätze für Velos und Motos.
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